Rette sich wer kann!
oder besser:
Wer in den Wellen der neuen Steuergesetze untergeht, ist nur zu
faul zum schwimmen!
Dies ist mal wieder eine provokante Aussage
von uns.
Aber dieseAussage hat auch eine echte Berechtigung.
In der neuesten Ausgabe des "FOCUSMONEY" vom 29.6.2000
wird auf Seite 144 erläutert, dass sich das LandRheinland-Pfalz
dazu bekannt hat, die Spielregeln für Steuersparmodellezu akzeptieren.
Somit steht einer Veröffentlichung der Verwaltungsanweisungenzum
§ 2b EStG im Bundessteuerblatt - und damit der offiziellen
Gültigkeitdes Papiers - nichts mehr im Wege.
In diesem Erlaßkonkretisiert das Bundesfinanzministerium
erstmals, in welchem Umfang Steuerverlustebei Steuersparkonstruktionen
noch erlaubt sind. Neu an der gesetzlichenFormulierung ist die vorgegebene
Prüfungsreihenfolge, nach der Finanzbeamtesteuersparende Ebgagements
unter die Lupe nehmen.
Zunächstwird überprüft, wie viel
Prozent vom eingesetzten Eigenkapitaldie Verlustzuweisungen ausmachen.
Die magische Grenze liegt hier bei 50%. Danach kann den Steuersparern
nur noch die Rendite zum Verhängniswerden. Der Fiskus versagt
in Aussicht gestellten Steuervorteilen die Anerkennung, wenn sich
die Beteiligungsrenditen nach dem Steuerabzug mehrals verdopplen.
Unsere Schwimmhilfe finden Sie unter dem Hinweis
auf das derzeitige Angebot der GEBAB. Mit diesem Beteiligungsangebot
können Sie Ihre steuerlichen Verhältnisse in den Jahren
2000 und 2001 sehr effektiv gestalten, wenn Sie vom Modell der zwei
angebotenen unterschiedlichen Tranchen für beide Jahre Gebrauch
machen. |