Traumrenditen oder erkaufte Verluste?
Mit dieser Frage ließe sich eine philosophische
Betrachtung über unterschiedliche Verhaltensweisen von Anlegern
einleiten. Aber statt Sie mit langatmigen Ausführungen zu diesem
Thema zu quälen möchten wir uns auf eine kurze Darlegung
der Fakten beschränken, die die veränderte Steuerlandschaft
mit sich gebracht hat.
Traumrenditen!
Traumrenditen für eine gut konzipierte Schiffsbeteiligung
liegen bereits in der Anfangsphase im Bereich von 8 oder 9 Prozent
und entwickeln sich in der Folgezeit in prospektierte Bereiche,
die die Durchschnittsrendite über die Laufzeit auf rd. 11 Prozent
anhebt. Das eigentlich traumhafte daran ist die Steuerfreiheit dieser
Ausschüttungen durch die Tonnagebesteuerung. Diese Konstellation
für die deutsche Schifffahrt hat Schiffsbeteiligungen zur attraktivsten
Beteiligungsform gemacht, die man im Bereich der Kapitalanlagen
finden kann. Vergleichsweise müßte eine Alternativanlage
am freien Markt eine Rendite von deutlich über 20 % erzielen,
um mit einer Schiffsbeteiligung konkurrieren zu können.
Die Einführung des § 2 b EStG mit der
berühmten "Nichtaufgriffsgrenze" von 50% Verlustzuweisung
hat dazu geführt, daß die wirklich renommierten Emissionshäuser
sich den neuen Normen angepaßt haben und diese Grenze nicht
überschreiten. Die Folge davon sind Beteiligungsangebote, die
in ihren Ertragspotenzialen fast nicht mehr zu schlagen sind. Diese
Angebote geben dem Anleger absolute steuerliche Sicherheit.
Angebote, die sich nicht an die Nichtaufgriffsgrenze
halten sind sehr erheblichen Gefahren ausgesetzt , steuerlich eventuell
nicht anerkannt zu werden. Die Vehemenz, mit der sich verschiedene
Emissionshäuser darüber hinwegsetzen, stimmt uns bedenklich.
Solche Aktionen verursachen meistens Reaktionen, die schmerzlich
sein können. Vor dem Hintergrund der letzten Zahlen der Steuerschätzung
ist eine solche Reaktion eigentlich zu befürchten.
Was kann dem Anleger also Besseres widerfahren,
als sich an einer steuerlich sicheren Anlage mit sehr hoher Rendite
zu beteiligen. Ganz ohne Anreiz ist ja auch dieses Angebot nicht.
Bei einem negativen steuerlichen Ergebnis von nahezu 47 % ist der
Steueranteil der Investition immerhin noch rd.23%. Dies bedeutet
aber eine Erhöhung der Rendite auf das wirklich eingesetzte
Kapital von deutlich über 14 % nach Steuern.
Interessant ist bei einer solchen Beteiligung
auch die Möglichkeit der individuellen Refinanzierung eines
Teils der Einlage durch ein Kreditinstitut. Da die Finanzierungsmöglichkeit
eines Teils der Kapitaleinlage durch ein Kreditinstitut im Prospekt
der Emissionshäuser nicht vorgesehen ist, entfällt der
modellhafte Charakter. Folglich ist § 2 b EStG nicht anwendbar.
Selbst bei einer 50 %-igen Anteilsfinanzierung mit einem Zinssatz
von 7 % beträgt die Nachsteuerrendite nur ca. das 1,5 - fache
der Vorsteuerrendite.
So wird aus Ihrem Containerschiff ein
Traum"rendite"schiff !
Erkaufte Verluste?
Zu Zeiten, in denen noch sehr hohe Verlustzuweisungen
möglich waren, achteten Anleger ausschließlich auf diese
hohen Verluste und erlagen dadurch häufig ihrer "Steuerspargier".
Dies hatte meistens mehrere Ursachen, um einige zu nennen:
- Die hohen Verluste errechneten sich meistens aus den Abschreibungen
und den viel zu hohen weichen Kosten, mit denen diese Beteiligungsangebote
überfrachtet waren.
- Gnadenlos wurde von den weniger seriösen Emissionshäusern
alles, was auch nur annähernd schwimmfähig war in eine
Schiffsbeteiligung verwandelt. Die wirtschaftlichen Hintergründe
und das Wohl des Anlegers waren dabei von untergeordneter Bedeutung.
Die Folgen sind heute sichtbar durch viele notleidende Fonds,
die nicht ausschütten und im Kapitaldienst säumig sind.
- Anlegern wurden oftmals hohe steuerliche Verluste zum Anreiz
gemacht und sie erlagen dem Steuersparzwang ohne überhaupt
auf die Risiken einer solchen Beteiligung hingewiesen worden zu
sein. Im Gegenteil, es wurden oftmals Chancen vorgegaukelt durch
teuer erkaufte Chartergarantien, die die Anleger durch die weichen
Kosten selbst bezahlten.
Im Grunde genommen lassen sich diese Ausführungen
in einer Gleichung zusammenfassen:
Hohe Vorkosten = hohe steuerliche
Verluste
hohe steuerliche Verluste = geringe Investition in das Beteiligungsobjekt
Das Ergebnis für den Anleger sind echte Verluste
im Bereich der Substanz und dem Werterhalt der Anlage gegeben.
Fazit :
Leider haben bis heute viele Anleger und
auch Anlageberater die Zeichen des Wandels noch gar nicht erkannt,
mit der Folge das latente Gefahrenpotenziale mit künstlich
überhöhten steuerlichen Verlusten weiterhin in der Gunst
der Anleger ganz vorne stehen. Verluste lassen sich auch wesentlich
leichter verkaufen, solange nicht das kritische Bewußtsein
des Anlegers wachgerüttelt wird.
Unsere Empfehlung:
Seit geraumer Zeit schon bieten wir Ihnen immer
wieder das Beteiligungsangebot MS "BUXCLIFF" an. Sicherlich
fragen Sie sich auch weshalb dieses Angebot so lange am Markt ist.
Unsere Meinung dazu ist folgende:
Der Markt hat dieses Angebot noch gar
nicht begriffen!
Solange Angebote mit höheren Verlusten vertrieben
werden, hat es solch ein Klasseangebot schwer von den "blinden"
Steuersparfanatikern akzeptiert zu werden. Dies ist uns in sehr
vielen Gesprächen aufgefallen, in denen es um dieses Schiff
ging. Teilweise mußte wirkliche argumentative Überzeugungsarbeit
geleistet werden, ohne aufdringlich zu sein.
Diejenigen, die sich bereits von den Argumenten
haben überzeugen lassen und sich an diesem Angebot beteiligt
haben, werden sicherlich ihre Freude daran haben. Mit unserem Beiratsmandat
werden wir unseren Teil zum wirtschaftlichen Erfolg dieses Spitzenangebotes
beitragen.
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