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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Entwarnung bei Liebhaberei !

Steuernachzahlung für Immobilienfonds ist vom Tisch!

Die drohende Steuernachzahlung für Anleger in Geschlossene Immobilienfonds ist endgültig vom Tisch. Die neue Frist für die Prüfung von "Liebhaberei" soll jetzt doch nur für zukünftige Fälle gelten. Das Bundesfinanzministerium stellte am Freitag klar, dass die Verkürzung der Prüfungsfrist von 100 auf 30 Jahre nur für zukünftige Fälle gilt. Somit würden auch bei Anlegern in den Fällen, in denen Altfonds innerhalb von 30 Jahren keinen Totalgewinn erreicht, keine Nachzahlungen fällig. „Fonds, die in der Vergangenheit aufgelegt wurden, müssen sich keine Sorgen machen“, sagte eine Sprecherin.

Die Einkommensteuer-Referenten des Bundes und der Länder hatten auf einer Tagung auch die Kürzung der Frist von 100 auf 30 Jahre besprochen. Bislang gehen die Finanzbehörden erst von "Liebhaberei" aus, wenn das Immobilienprojekt auch nach 100 Jahren keinen "Totalüberschuss" erwirtschaftet hat. In der Praxis spielte diese Frage für Anleger in geschlossene Immobilienfonds deshalb keine Rolle.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist jetzt allerdings ein Erlaß in Kraft, der diese Frist für Ferienwohnungen und verbilligt überlassene Objekte bereits auf 30 Jahre verkürzt hat. Diese Grenze begründen die Finanzbehörden mit der Annahme, dass die Kredite zur Finanzierung der Objekte üblicherweise nach 30 Jahren getilgt sind. Sollte die Investitionen nach 30 Jahren keinen Totalüberschuss erzielen, verweigert die Finanzverwaltung die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen und geht von einer steuerlich nicht relevanten "Liebhaberei" aus. Dies würde nach heutigem Rechtsstand alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide betreffen

 

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