Das Geschäft mit der Angst !
Initiator greift zu zweifelhaften Methoden
für den Vertrieb seines Angebotes !
Wiederholt wurden wir darauf angesprochen, daß
User unseres NEWS-Letters die sehr kritische Auseinandersetzung
mit dem Markt und seinen Spielregeln vermissen, mit der wir in den
letzten Jahren auf Mißstände des Marktes hingewiesen
haben. Vielleicht liegt es an der unglaublichen Dynamik, die im
Markt der Schiffsbeteiligungen entstanden ist, weil Schiffsbeteiligungen
teilweise innerhalb weniger Tage platziert wurden. Durch diese Situation
mangelte es teilweise an der Gelegenheit auf eben diese Mißstände
hinzuweisen, weil die Angebote so schnell platziert waren, daß
ein Hinweis zu spät gekommen wäre.
Wir haben uns diese Kritik zu Herzen genommen
und werden zukünftig versuchen zügig auf Kapriolen, die
der Markt schlägt, hinzuweisen. Deswegen möchten wir mit
dieser NEWS auf ein Fehlverhalten hinweisen, welches nachhaltig
zu Irritationen bei den Anlegern führen kann!
Es geht um die Geschäfte mit der
Angst!
Heute (2.12.03) erreichte uns eine Mail des Emissionshauses
ATLANTIC mit einem Inhalt, den wir für sehr zweifelhaft halten.
In dieser Mail wurde darauf hingewiesen, daß die Finanzverwaltung
Hamburg weiter darauf hinwirken werde, die Vorschrift der 3-jährigen
Antragsfrist für den Wechsel zur Tonnagesteuer zu streichen.
Es sei auch nicht auszuschließen, daß der zur Zeit tagende
Vermittlungsausschuß noch bis zum Jahresende eine Streichung
dieser Vorschrift im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens
vorsehe. Die Streichung dieser Gesetzesvorschrift würde bewirken,
daß der sogenannte "Doppel Whopper", also Steuervorteile
am Anfang einer Schiffsbeteiligung und Pauschalgewinne hinten, wegfällt.
Weiter heißt es in der Mail, künftig
und eventuell schon mit Beginn des kommenden Jahres wird es eine
Wahlmöglichkeit zur Tonnagesteuer nur am Anfang geben. Man
werde sicherlich vermehrt reine Renditefonds am Markt erleben -
oder solche Fonds, die unter der herkömmlichen Besteuerung
konzipiert ihre Gewinne dann voll versteuern müssen.
Danach erfolgt der Hinweis, daß man das
Wort letztmalig in diesem Zusammenhang schon oft gehört habe
und es werden die Vorzüge der Beteiligungstranche 2004 des
eigenen Angebotes hervorgehoben. Allerdings auch hier wieder mit
dem Hinweis, diese schnell zu zeichnen, bevor sich die gesetzlichen
Rahmendaten ändern. Deswegen werden die Anleger schon jetzt
auf die Vorteile der Beteiligungs-möglichkeit 2004 hingewiesen
und sollen schnell zeichnen, weil die Spielregeln in 2004 andere
sein könnten.
Leute, was soll so ein Quatsch?
Wir würden da gern mal etwas gerade rücken,
wenn's Recht ist! Die potenzielle Gefahr der Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen geistert schon seit über einem Jahr im Raum
herum. Sämtlichen Emissionshäusern und Kennern der Branche
ist klar, daß die Möglichkeit besteht, irgendwann nur
noch Verlustbeteiligungen zeichnen zu können oder Tonnagesteuerfonds,
aber nicht mehr gemischt! Soweit so gut, aber auch der Gesetzgeber
hat gewisse Spielregeln einzuhalten, die er bei einer Gesetzesänderung
dieser Tragweite berücksichtigen muß! Dies bedeutet im
Klartext, daß der Gesetzgeber gewisse Übergangsregelungen
einhalten muß, bevor die Gesetzesänderung greift, weil
Schiffsfonds davon betroffen wären, die Bestandsschutz genießen,
weil auf diese Fonds einfach das alte, geltende Recht anzuwenden
ist, nämlich Fonds, die bereits laufen und solche, die derzeit
in der Platzierung sind!
Folge dieser Überlegung ist, das eine neue
gesetzliche Regelung frühestens greifen kann für Schifffonds,
die ab dem 1.1.2004 neu konzipiert werden, nicht aber für Fonds,
die bereits in der Emission sind. Denn einen gewissen Bestandsschutz
hat der Gesetzgeber immer eingeräumt.
Weitere Aspekte sprechen gegen die Schürung
der Angst, die hier betrieben wird.
Der Bundeskanzler hat in seiner Ansprach in Lübeck
im Spätsommer betont, daß während seiner Amtsperiode
die Tonnagesteuer nicht angefaßt wird! Noch ist er im Amt
und das Brechen seines Versprechens hat die Vernichtung von einigen
Tausend Arbeitsplätzen zur Folge, die durch die Einführung
der Tonnagesteuer entstanden sind! Ob sich diese Regierung das leisten
kann, ist fraglich!
Die Verwaltung stellt in der Zwischenzeit fest,
daß die Regelung des Übergangsgewinnes eigentlich nicht
so schlecht ist. Schließlich hat es in der Zwischenzeit Gutachten
gegeben, die Übergangsgewinne ergeben haben, die über
der eingezahlten Kommanditeinlage liegen. Die Folge daraus ist nach
derzeitiger Gesetzeslage und herrschenden Steuersätzen, daß
der Anleger am Ende der Laufzeit eine höhere Steuer bezahlen
muß, als er anfänglich als Ersparnis hatte. Den Vogel
schießt im Moment nach unserer Kenntnis das Emissionshaus
Dr. Peters ab, das bei einer Tankeremission aus dem Jahr 1998 einen
gutachterlichen Übergangsgewinn beim Wechsel
zur Tonnagesteuer realisiert hat, der bei 148 % der gezeichnete
Kommanditeinlage liegt. Eigentlich doch die Traumvorstellung
des Fiskus, oder? Es bleibt nur zu hoffen, daß Dr. Peters
das Schiff so lange beschäftigen kann, daß die Steuer
auf den Übergangsgewinn durch hohe laufende steuerfreie Ausschüttungen
an die Anleger aus der Tonnagesteuer beglichen werden kann.
Liebe Leute von ATLANTIC, vielleicht solltet Ihr
über diese Ausführungen mal kurz nachdenken, weil die
Performance Eurer Leistungsbilanz eigentlich den Schluß zuläßt,
daß Ihr solche Methoden nicht nötig habt! Aber eines
ist sicherlich erreicht worden, das Gerücht ist rum im Markt
und bei den Anlegern ist wieder eine völlig unnütze Verunsicherung
erreicht, und das finden wir "Sch...."!
Was soll das?
Nachsatz: Wenn man den Ausführungen der Mail
Glauben schenken würde und sämtliche Negativereignisse
träten ein, müßte dies wohl zur Folge haben, daß
für die Tranche 2003 des eigenen Angebotes noch zur Tonnagesteuer
optiert werden kann, hingegen die Tranche 2004 entweder mit Verlusten
in der normalen Gewinnermittlung bleibt oder von Anfang an die Tonnagesteuer
wählt. Irgendwie nicht ganz logisch durchdacht, oder? |