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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Das Geschäft mit der Angst !

Initiator greift zu zweifelhaften Methoden für den Vertrieb seines Angebotes !

Wiederholt wurden wir darauf angesprochen, daß User unseres NEWS-Letters die sehr kritische Auseinandersetzung mit dem Markt und seinen Spielregeln vermissen, mit der wir in den letzten Jahren auf Mißstände des Marktes hingewiesen haben. Vielleicht liegt es an der unglaublichen Dynamik, die im Markt der Schiffsbeteiligungen entstanden ist, weil Schiffsbeteiligungen teilweise innerhalb weniger Tage platziert wurden. Durch diese Situation mangelte es teilweise an der Gelegenheit auf eben diese Mißstände hinzuweisen, weil die Angebote so schnell platziert waren, daß ein Hinweis zu spät gekommen wäre.

Wir haben uns diese Kritik zu Herzen genommen und werden zukünftig versuchen zügig auf Kapriolen, die der Markt schlägt, hinzuweisen. Deswegen möchten wir mit dieser NEWS auf ein Fehlverhalten hinweisen, welches nachhaltig zu Irritationen bei den Anlegern führen kann!

Es geht um die Geschäfte mit der Angst!

Heute (2.12.03) erreichte uns eine Mail des Emissionshauses ATLANTIC mit einem Inhalt, den wir für sehr zweifelhaft halten. In dieser Mail wurde darauf hingewiesen, daß die Finanzverwaltung Hamburg weiter darauf hinwirken werde, die Vorschrift der 3-jährigen Antragsfrist für den Wechsel zur Tonnagesteuer zu streichen. Es sei auch nicht auszuschließen, daß der zur Zeit tagende Vermittlungsausschuß noch bis zum Jahresende eine Streichung dieser Vorschrift im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens vorsehe. Die Streichung dieser Gesetzesvorschrift würde bewirken, daß der sogenannte "Doppel Whopper", also Steuervorteile am Anfang einer Schiffsbeteiligung und Pauschalgewinne hinten, wegfällt.

Weiter heißt es in der Mail, künftig und eventuell schon mit Beginn des kommenden Jahres wird es eine Wahlmöglichkeit zur Tonnagesteuer nur am Anfang geben. Man werde sicherlich vermehrt reine Renditefonds am Markt erleben - oder solche Fonds, die unter der herkömmlichen Besteuerung konzipiert ihre Gewinne dann voll versteuern müssen.

Danach erfolgt der Hinweis, daß man das Wort letztmalig in diesem Zusammenhang schon oft gehört habe und es werden die Vorzüge der Beteiligungstranche 2004 des eigenen Angebotes hervorgehoben. Allerdings auch hier wieder mit dem Hinweis, diese schnell zu zeichnen, bevor sich die gesetzlichen Rahmendaten ändern. Deswegen werden die Anleger schon jetzt auf die Vorteile der Beteiligungs-möglichkeit 2004 hingewiesen und sollen schnell zeichnen, weil die Spielregeln in 2004 andere sein könnten.

Leute, was soll so ein Quatsch?

Wir würden da gern mal etwas gerade rücken, wenn's Recht ist! Die potenzielle Gefahr der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geistert schon seit über einem Jahr im Raum herum. Sämtlichen Emissionshäusern und Kennern der Branche ist klar, daß die Möglichkeit besteht, irgendwann nur noch Verlustbeteiligungen zeichnen zu können oder Tonnagesteuerfonds, aber nicht mehr gemischt! Soweit so gut, aber auch der Gesetzgeber hat gewisse Spielregeln einzuhalten, die er bei einer Gesetzesänderung dieser Tragweite berücksichtigen muß! Dies bedeutet im Klartext, daß der Gesetzgeber gewisse Übergangsregelungen einhalten muß, bevor die Gesetzesänderung greift, weil Schiffsfonds davon betroffen wären, die Bestandsschutz genießen, weil auf diese Fonds einfach das alte, geltende Recht anzuwenden ist, nämlich Fonds, die bereits laufen und solche, die derzeit in der Platzierung sind!

Folge dieser Überlegung ist, das eine neue gesetzliche Regelung frühestens greifen kann für Schifffonds, die ab dem 1.1.2004 neu konzipiert werden, nicht aber für Fonds, die bereits in der Emission sind. Denn einen gewissen Bestandsschutz hat der Gesetzgeber immer eingeräumt.

Weitere Aspekte sprechen gegen die Schürung der Angst, die hier betrieben wird.

Der Bundeskanzler hat in seiner Ansprach in Lübeck im Spätsommer betont, daß während seiner Amtsperiode die Tonnagesteuer nicht angefaßt wird! Noch ist er im Amt und das Brechen seines Versprechens hat die Vernichtung von einigen Tausend Arbeitsplätzen zur Folge, die durch die Einführung der Tonnagesteuer entstanden sind! Ob sich diese Regierung das leisten kann, ist fraglich!

Die Verwaltung stellt in der Zwischenzeit fest, daß die Regelung des Übergangsgewinnes eigentlich nicht so schlecht ist. Schließlich hat es in der Zwischenzeit Gutachten gegeben, die Übergangsgewinne ergeben haben, die über der eingezahlten Kommanditeinlage liegen. Die Folge daraus ist nach derzeitiger Gesetzeslage und herrschenden Steuersätzen, daß der Anleger am Ende der Laufzeit eine höhere Steuer bezahlen muß, als er anfänglich als Ersparnis hatte. Den Vogel schießt im Moment nach unserer Kenntnis das Emissionshaus Dr. Peters ab, das bei einer Tankeremission aus dem Jahr 1998 einen gutachterlichen Übergangsgewinn beim Wechsel zur Tonnagesteuer realisiert hat, der bei 148 % der gezeichnete Kommanditeinlage liegt. Eigentlich doch die Traumvorstellung des Fiskus, oder? Es bleibt nur zu hoffen, daß Dr. Peters das Schiff so lange beschäftigen kann, daß die Steuer auf den Übergangsgewinn durch hohe laufende steuerfreie Ausschüttungen an die Anleger aus der Tonnagesteuer beglichen werden kann.

Liebe Leute von ATLANTIC, vielleicht solltet Ihr über diese Ausführungen mal kurz nachdenken, weil die Performance Eurer Leistungsbilanz eigentlich den Schluß zuläßt, daß Ihr solche Methoden nicht nötig habt! Aber eines ist sicherlich erreicht worden, das Gerücht ist rum im Markt und bei den Anlegern ist wieder eine völlig unnütze Verunsicherung erreicht, und das finden wir "Sch...."!

Was soll das?

Nachsatz: Wenn man den Ausführungen der Mail Glauben schenken würde und sämtliche Negativereignisse träten ein, müßte dies wohl zur Folge haben, daß für die Tranche 2003 des eigenen Angebotes noch zur Tonnagesteuer optiert werden kann, hingegen die Tranche 2004 entweder mit Verlusten in der normalen Gewinnermittlung bleibt oder von Anfang an die Tonnagesteuer wählt. Irgendwie nicht ganz logisch durchdacht, oder?

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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