§ 10 e ESTG oder Eigenheimzulage gefährdet
?
So lösen Sie dieses Problem !
Die derzeitigen aktuellen Grenzwerte für
die Gewährung der Vergünstigungen nach § 10 EStG,
bzw. der Nachfolgeregelung der Eigenheimförderung, sind in
der heutigen Zeit sehr schnell erreicht. Diese Grenzen liegen derzeit
bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von DM 240.000,-- für
verheiratete Steuerpflichtige, und Bei DM 120.000,-- für Steuerpflichtige,
die nach der Grundtabelle ( Singles ) veranlagt werden.
Die Bundesregierung hat, diese Grenzen um mehr
als 30 % gesenkt, damit Besserverdienende nicht mehr in den Genuß
der Zulage kommen. Wenn Sie zukünftig einen Gesamtbetrag der
Einkünfte von DM 160.000,-- als Ehepaar überschreiten,
dann erhalten Sie keine Förderung mehr. Bei Singles ist es
analog der halbe Betrag ( DM 80.000,-- ). Dieser Betrag, wenn auch
noch nicht Gesetz, ist sehr schnell erreicht und die finanziellen
Einbußen durch den Verlust der Vergünstigung sind erheblich.
Dagegen können Sie sich durch geschicktes
Ausnutzen des steuerlichen Gestaltungspotenzials schützen.
Die Vergünstigungen der Eigenheimförderung lassen sich
wunderbar konservieren, wenn Sie die Höhe Ihres Gesamtbetrages
der Einkünfte entsprechend nachhaltig gestalten. Die einzige
Möglichkeit, die Sie dafür nutzen können, ist die
Beteiligung an einem Projekt, welches Ihnen nachhaltig Verluste
zuweist.
Optimal sind hier Schiffsbeteiligungen mit Verlustzuweisungen
über 2 bis 4 Jahre, weil diese Beteiligungen, auch mit Hinblick
auf die geplanten Änderungen bei der Eigenheimförderung,
eine optimale Planungssicherheit für die Besteuerung über
mehrere Jahre bieten. Der Verlust der Vergünstigungen nach
§ 10 e EStG kann hier nicht berechnet werden, weil dies von
den individuellen Verhältnissen abhängig ist. Bei der
Eigenheimzulage sind es aber Beträge von DM 5.000,-- zzgl DM
1.500,-- pro Kind , die evtl. verloren gehen.
Nützlich ist unser Berechnungsprogramm für
verschiedene Schiffsbeteiligungen, die wir derzeit empfehlen, weil
Sie damit in der Lage sind, Ihre individuellen Verhältnisse
zu berechnen. |