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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Es gibt wieder Perspektiven

Endlich dringt aus dem Dschungel der deutschen Steuerpolitik mal wieder eine gute Nachricht ans Tageslicht. 15 Milliarden Euro hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel über den recht willkürlichen und in der Wirkung wenig durchdachten Abbau von mehr als 40 Steuervergünstigungen aus den Taschen von Bürgern und Betrieben angeln wollen. Das hat die Union verhindert.

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat dem Vermittlungskompromiss zum Steuerpaket endgültig zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag gegen die Stimmen der FDP den Steuerkompromiss des Vermittlungsausschusses gebilligt. Aber das können Sie in den Nachrichtenmedien besser verfolgen.

Wie gewöhnlich haben "Alle" gewonnen!

Hier nur eine Zusammenfassung: Die Union feierte sich gestern als Sieger. "Steuererhöhungsorgie gestoppt", jubelte der schleswig-holsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Austermann. Sogar die rot-grünen Koalitionäre, die gehörig hatten zurückstecken müssen, äußerten sich gedämpft positiv. Bundeskanzler Gerhard Schröder begrüßte die Verständigung mit der Union im Steuerstreit. SPD-Fraktionschef Franz Müntefering tat kund: "Nun ist man zu einem Ergebnis gekommen, was nicht gut ist, aber was befriedigend ist." Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel meinte: Ich finde das eigentlich ganz gut."

Die Anleger profitieren davon

Die sogenannte Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung (A 44 Abs.2 EStR) bleibt bestehen. Diese Regelung besagt, daß Wirtschaftsgüter, die im ersten Halbjahr eines Wirtschaftsjahres angeschafft werden, mit dem vollen Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden können. Wirtschaftsgüter, die im zweiten Halbjahr eines Wirtschaftsjahres angeschafft werden können dagegen nur mit der Hälfte dieses Betrages abgeschrieben werden. Die Abschaffung dieser Regelung hätte den Konzeptionären für Schiffsbeteiligungen erhebliche Probleme bereitet und die negativen steuerlichen Ergebnisse deutlich verringert. Der Verzicht auf die Abschaffung dieser Regelung gibt bei vielen Schiffsfonds jetzt die planerische Sicherheit, wie künftig mit der AfA zu verfahren ist.

Optionszeitraum bei der Tonnagesteuer soll abgeschafft werden

Die Ministerpräsidenten Per Steinbrück (NRW) und Roland Koch (Hessen) haben eine Vorlage zur Veränderung der Tonnagesteuer in die Diskussion eingebracht, die sicherlich realisiert werden wird! Es geht dabei um die "Verhinderung von unangemessenen Gestaltungen bei der Tonnagesteuer". Danach soll künftig die 3-jährige Antragsfrist zur Ausübung der Option zur Tonnagesteuer abgeschafft werden.
Das heißt im Klartext: Entweder Tonnagesteuer von Beginn an oder erst in 10 Jahren (dann ist ein Wechsel zur Tonnagesteuer i.d.R. wegen der hohen Differenzen Buchwert/Zeitwert uninteressant).

Aus gut unterrichteten Kreisen haben wir erfahren, dass dies erst für Neubaubestellungen von Schiffen ab dem Jahr 2004 gelten soll. Damit entfällt zukünftig die Möglichkeit, die Anfangsverluste einer Schiffsbeteiligung in den ersten drei Jahren auszuschöpfen, um anschließend zur Tonnagesteuer zu wechseln. Sicherlich wird es in diesem Jahr noch genügend Schiffsbestellungen geben, die erst in den Jahren 2004 und 2005 zur Ablieferung gelangen und den Bestandsschutz des Bestelldatums genießen.
Ob dies wirklich so kommt, können wir Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, aber es spricht viel dafür.

Sicher ist nur eins: Die derzeit auf den Markt kommenden Beteiligungsangebote werden zu den ganz sicheren Angeboten gehören, soweit es die steuerlichen Gegebenheiten betrifft. Achten Sie daher auf unsere nächsten Produktvorstellungen, weil der "RUN" auf diese Beteiligungen sicherlich sehr hoch sein wird. Warten Sie nicht zu lange!

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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