Vorsicht Falle!
Ehegatten sollten einen Zeichnungsschein
nicht gemeinsam unterschreiben!
Hohe Verlustzuweisungen werden nur noch bis zum
Jahresende dieses Jahres möglich sein. Der Gesetzgeber hat
eine ganze Anzahl von Rahmendaten geschaffen, die einzuhalten sind,
sonst liegt kein steuergünstiges Konservierungs- modell vor.
Doch Vorsicht, der Fiskus nimmt solche Auslaufmodelle sehr
genau unter die Lupe.
Auf eine besondere Gefahr möchten
wir Sie zusätzlich hinweisen!
Dies betrifft den Fall der Unterzeichnung der
Beitrittserklärung durch beide Ehegatten. Der gemeinschaftlichen
Unterschrift von Ehegatten unter einem Zeichnungsschein kann vom
Finanzamt die Anerkennung versagt werden. Die Ehegemeinschaft kann
vom Finanzamt als Personengesellschaft betrachtet werden. Dies hat
zur Folge, daß die Beteiligung an dem Steuermodell nur mittelbar
über eine Personengesellschaft erfolgt ist und die Ehegatten
deshalb nur indirekt an dem Objekt beteiligt sind. Schlimmstenfalls
geht dadurch die Verlustzuweisung verloren.
Lösung:
Jeder Ehegatte sollte einen Zeichnungsschein für sich selbst
unterschreiben. |