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Bedeutsame Gesetzesänderungen bei Schiffsbeteiligungen!

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurden am 19.12.2003 verschiedene Gesetzesänderungen besprochen, von denen zwei Änderungen einen direkten Einfluß auf Schiffsbeteiligungen haben. Die Regelungen betreffen die AfA-Vereinfachungsregelung und die Tonnagesteuer.

Vereinfachungsregelung bei der AfA

Bei der AfA (Absetzung für Abnutzung) galt in der Vergangenheit die Vereinfachungsregelung, daß für Wirtschaftsgüter, die im Verlauf des ersten Halbjahres eines Wirtschaftsjahres angeschafft worden sind, eine volle Jahresabschreibung in Anspruch genommen werden konnte. Wirtschaftgüter, die im Verlauf des zweiten Halbjahres angeschafft wurden, konnten nur mit einer halben Jahresabschreibung abgeschrieben werden.

Diese Regelung wurde ab 1.1.2004 ersetzt durch die Abschreibung "pro rata temporis". Zukünftig wird die Abschreibung genau nach dem Zeitpunkt der Anschaffung (Kalendermonat) berechnet. Wird also ein Wirtschaftsgut z.B. im März angeschafft, sind nur noch 10/12 der Jahres-AfA, bei Anschaffung im April noch 9/12 der Jahres-AfA, usw. ansetzbar. Dies gilt natürlich auch für Schiffe, mit der Folge, daß die negativen Anfangsergebnisse, durch die Verminderung der AfA-Beträge auf die zeitgenaue Inanspruchnahme, sinken werden.

Tonnagesteuer

Die "never ending Story" der Tonnagesteuer hat in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 19.12.2003 ihr vorläufiges Ende gefunden. Die Änderungen der Tonnagesteuer lassen sich vereinfacht durch 2 Regelungen zusammenfassen:

  • Das alte Recht, wonach zunächst die normale Gewinnermittlung zu Verlusten führen kann, die der Anleger geltend machen darf gilt weiterhin für Schiffe, die vor dem 1.1.2006 angeschafft oder mit deren Herstellung begonnen wurde.
  • Sofern eine Option zur Tonnagesteuer erfolgen soll, muß die Option spätestens im Jahr 2007 ausgeübt werden.

Welche Folgen hat diese Regelung?

Schiffe, die im Jahr 2004 in die Emission gebracht werden, können negative steuerliche Ergebnisse für 3 Jahre ausweisen und in 2007 zur Tonnagesteuer wechseln. Emissionen des Jahres 2005 können nur noch für das Emissionsjahr 2005 und das Jahr 2006 Verluste geltend machen, bevor die Option zur Tonnagesteuer ausgeübt wird. Emissionen des Jahres 2006 können nur noch ein Verlustjahr geltend machen.

Vielleicht ist hier dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal eine glückliche Hand bei der Schaffung einer Gesetzesänderung zu konstatieren, denn der Zeitpunkt für diese Gesetzesänderung hätte besser nicht gewählt sein können. Auf Grund der Auslastungssitation der Werften weltweit, wir haben darüber in unserer NEWS vom 15.11.2003 berichtet, besteht diesesmal nicht die Gefahr einer Auftragswelle ungeheueren Ausmaßes, weil die Werften gar nicht in der Lage sein werden, heute bestellte Neubauten vor Ende der Optionsfrist abzuliefern. Sicherlich werden noch einige Neubauten auf europäischen Werften in Auftrag gegeben werden, die bislang auf Grund der Preisdifferenzen in den Schiffbaupreisen zu Fernost, nicht zum Zuge gekommen sind. Doch diese Neubauten werden keine Überbauung einzelner Schiffsklassen zur Folge haben.

Aus diesem Grund hat der Gesetgeber dem Markt einen großen Dienst erwiesen, weil die Änderung der Tonnagesteuer keine Neubauwelle auslösen wird und der Markt aus Anlegersicht relativ stabil bleiben wird.

 

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