Bedeutsame Gesetzesänderungen bei Schiffsbeteiligungen!
Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
wurden am 19.12.2003 verschiedene Gesetzesänderungen besprochen,
von denen zwei Änderungen einen direkten Einfluß auf
Schiffsbeteiligungen haben. Die Regelungen betreffen die AfA-Vereinfachungsregelung
und die Tonnagesteuer.
Vereinfachungsregelung bei der AfA
Bei der AfA (Absetzung für Abnutzung) galt
in der Vergangenheit die Vereinfachungsregelung, daß für
Wirtschaftsgüter, die im Verlauf des ersten Halbjahres eines
Wirtschaftsjahres angeschafft worden sind, eine volle Jahresabschreibung
in Anspruch genommen werden konnte. Wirtschaftgüter, die im
Verlauf des zweiten Halbjahres angeschafft wurden, konnten nur mit
einer halben Jahresabschreibung abgeschrieben werden.
Diese Regelung wurde ab 1.1.2004 ersetzt durch
die Abschreibung "pro rata temporis". Zukünftig wird
die Abschreibung genau nach dem Zeitpunkt der Anschaffung (Kalendermonat)
berechnet. Wird also ein Wirtschaftsgut z.B. im März angeschafft,
sind nur noch 10/12 der Jahres-AfA, bei Anschaffung im April noch
9/12 der Jahres-AfA, usw. ansetzbar. Dies gilt natürlich auch
für Schiffe, mit der Folge, daß die negativen Anfangsergebnisse,
durch die Verminderung der AfA-Beträge auf die zeitgenaue Inanspruchnahme,
sinken werden.
Tonnagesteuer
Die "never ending Story" der Tonnagesteuer
hat in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 19.12.2003 ihr
vorläufiges Ende gefunden. Die Änderungen der Tonnagesteuer
lassen sich vereinfacht durch 2 Regelungen zusammenfassen:
- Das alte Recht, wonach zunächst die normale Gewinnermittlung
zu Verlusten führen kann, die der Anleger geltend machen
darf gilt weiterhin für Schiffe, die vor dem 1.1.2006 angeschafft
oder mit deren Herstellung begonnen wurde.
- Sofern eine Option zur Tonnagesteuer erfolgen soll, muß
die Option spätestens im Jahr 2007 ausgeübt werden.
Welche Folgen hat diese Regelung?
Schiffe, die im Jahr 2004 in die Emission gebracht
werden, können negative steuerliche Ergebnisse für 3 Jahre
ausweisen und in 2007 zur Tonnagesteuer wechseln. Emissionen des
Jahres 2005 können nur noch für das Emissionsjahr 2005
und das Jahr 2006 Verluste geltend machen, bevor die Option zur
Tonnagesteuer ausgeübt wird. Emissionen des Jahres 2006 können
nur noch ein Verlustjahr geltend machen.
Vielleicht ist hier dem Gesetzgeber ausnahmsweise
mal eine glückliche Hand bei der Schaffung einer Gesetzesänderung
zu konstatieren, denn der Zeitpunkt für diese Gesetzesänderung
hätte besser nicht gewählt sein können. Auf Grund
der Auslastungssitation der Werften weltweit, wir haben darüber
in unserer NEWS vom 15.11.2003 berichtet, besteht diesesmal nicht
die Gefahr einer Auftragswelle ungeheueren Ausmaßes, weil
die Werften gar nicht in der Lage sein werden, heute bestellte Neubauten
vor Ende der Optionsfrist abzuliefern. Sicherlich werden noch einige
Neubauten auf europäischen Werften in Auftrag gegeben werden,
die bislang auf Grund der Preisdifferenzen in den Schiffbaupreisen
zu Fernost, nicht zum Zuge gekommen sind. Doch diese Neubauten werden
keine Überbauung einzelner Schiffsklassen zur Folge haben.
Aus diesem Grund hat der Gesetgeber dem Markt
einen großen Dienst erwiesen, weil die Änderung der Tonnagesteuer
keine Neubauwelle auslösen wird und der Markt aus Anlegersicht
relativ stabil bleiben wird. |