Gemeinsam für Deutschland
mit Mut und Menschlichkeit
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vom 11.11.2005
Tonnagsteuer bleibt!
Sicherlich gibt es spannendere
Lektüre als einen Koalitionsvertrag, aber dennoch findet
sich in diesem Vertrag ein Passus wieder, der uns alle, die wir
mit der Schifffahrt zu tun haben, betrifft und positiv stimmt.
Wir haben den Punkt 6.4 dieses Vertrages über die Stärkung
des maritimen Standortes und die Binnenschifffahrt am Ende der
Mail wörtlich wiedergegeben zu Ihrer Information. Das Wichtigste
daraus ist die Erkenntnis, daß die Tonnagesteuer unangetastet
bleibt.
Sicherlich
sind wir in den letzten beiden NEWS nicht ganz zimperlich mit
der Regierung umgegangen, in Bezug auf das Prozedere mit der Einführung
des § 15 b EStG, betreffend die Abschaffung der Verlustverrechnung
aus verschiedenen Arten von Beteiligungsmodellen, sog. Verlustzuweisungsgesellschaften.
Im Umlaufverfahren sollte die Gesetzesänderung im Schnellverfahren
durchgepeitscht werden, aber verblüffender Weise hat Bundesumweltminister
Jürgen Trittin seine Zustimmung verweigert. Der Minister
hatte in der ersten Vorlage dieses Gesetzes im Frühjahr 2005
seine Zustimmung dazu gegeben. Man mag darüber spekulieren,
welches die Beweggründe für diese Entscheidung waren,
aber sicherlich hat das nichts damit zu tun, daß der Bruder
von Herrn Trittin, Herr Uwe Trittin, Direktor der Vermögensberatung
Cortal Consors Select ist, die sich stark engagiert hat in dem
Vertrieb ebensolcher Verlustzuweisungsgesellschaften.
Aber §15
b EStG wird kommen, weil es politisch gewollt ist und das ist
gut so. Die Entscheidung der künftigen Regierung in dem Koalitionsvertrag,
die Tonnagesteuer zu belassen, ist ausgesprochen begrüßenswert
für den Schifffahrtsstandort Deutschland. Wir wünschen
der neuen Regierung viel Glück, Erfolg und Weitsicht in der
Durchsetzung Ihrer politischen Ziele, damit aus Deutschland wieder
etwas wird! Die Entscheidung für die Tonnagesteuer läßt
in Bezug auf die Investition in Schiffsbeteiligungen die Frage
zu:
Jammern Sie noch, oder
investieren Sie schon?
Schiffsbeteiligungen,
die auch ohne Verlustzuweisungen
Spaß machen,
finden Sie hier!
SUEZMAXFLOTTENFONDS
II
MT
"BALTIC WAVE / BALTIC WIND"
Nachfolgend lesen Sie bitte den Text aus
dem Koalitionsvertrag:
6.4 Maritimen Standort und Binnenschifffahrt
stärken
Die maritime Wirtschaft ist ein wesentlicher Garant für
die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland auf den
wachsenden globalen Märkten. Wir wollen gemeinsam mit den
Küstenländern, der Wirtschaft und Gewerkschaften den
auf den Maritimen Konferenzen eingeschlagenen Weg zur Stärkung
des maritimen
Standortes fortsetzen. Dabei müssen internationale Wettbewerbsverzerrungen
und Harmonisierungsdefizite auf europäischer Ebene abgebaut
werden – unter Ausnutzung aller nationalen Handlungsspielräume.
Der Wettbewerb zwischen den europäischen
Häfen ist ein wichtiger Schritt zu möglichst effizienten
Lösungen und darf nicht durch staatliche Beihilfen verzerrt
werden. Unser Ziel ist es, die notwendigen seewärtigen und
landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen gezielt und
koordiniert auszubauen.
Den deutschen Reedereistandort werden wir weiter
stärken. Die erfolgreichen Instrumente wie Tonnagesteuer
und Lohnsteuereinbehalt erhalten wir.
Die Leistungsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums
wird nach drei Jahren evaluiert. Es ist dabei dann auch zu prüfen,
ob das bestehende Konzept vorteilhaft ist oder die Einrichtung
einer „Nationalen Küstenwache“ angestrebt werden
sollte.
Die Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Binnenschifffahrt ist für die Koalition ein zentrales
Anliegen. Die deutsche Binnenschifffahrt als unbestritten sicherer
und umweltfreundlicher Verkehrsträger muss in den kommenden
Jahren im Gesamtverkehrssystem deutlich an Bedeutung gewinnen.
Für die Binnenschifffahrt sind gut erhaltene
Wasserstraßen in einem integrierten Verkehrssystem ebenso
unverzichtbar wie für die Effizienz von Logistikketten. Das
Handlungskonzept des Forums Binnenschifffahrt werden wir bei der
weiteren Arbeit berücksichtigen. Die im 15. Bundestag bereits
verabschiedete steuerliche Förderung über den §
6b EStG soll endgültig gesetzlich verankert werden.