Europäischer Gerichtshof schreibt den
Vorrang der Erneuerbaren Energien fest
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den
Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben. In
einem am Dienstag (13. März 2001) verkündeten Urteil stellte
der EuGH fest, daß das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht
gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied, daß
die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die
Einspeisung erneuerbarer Energien zahlen müssen, keine staatliche
Subvention darstellen, denn die Förderung von Windkraft, Sonnenenergie,
Wasserkraft oder Biomasse werde nicht aus Haushaltsmitteln bestritten.
Das Urteil schafft jedoch darüber hinaus Sicherheit: Das Gesetz
verstoße außerdem nicht gegen die im EU-Binnenmarkt
garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene,
urteilten die europäischen Richter. Der Umweltschutz gehöre
zu den vorrangigen Zielen der EU.
Die für die Nutzung der Erneuerbaren Energien
schon positive Empfehlung des EuGH-Generalanwalts Francis Jacobs
vom Oktober vergangenen Jahres ist mit diesem Urteil bestätigt
und sogar übertroffen worden. Jacobs hatte erklärt, das
Gesetz verstoße nicht gegen die EU-Beihilferegeln, möglicherweise
aber gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen
Union. Es könne den Handel mit Strom zwischen den EU-Ländern
beeinträchtigen. Diesen Punkt sahen die EuGH-Richter nun mit
Blick auf das vorrangige Ziel des Umweltschutzes völlig anders.
Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist der
Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben. Das
macht den Weg frei für Regelungen in der gesamten EU nach dem
Vorbild des deutschen EEG. Das Urteil ist ein Signal zum Ausbau
der Erneuerbaren Energien in Europa.
Ökologische Anlagen sind ein fester Bestandteil
unseres Angebotes, seit sich die Gesetzeslage durch das EEG stabilisiert
hat. Wir bauen derzeit an unserer Home- Page herum und werden demnächst
auch das Thema Windkraft ausführlich behandeln, wie Sie es
aus anderen Bereichen gewohnt sind.
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