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Europäischer Gerichtshof schreibt den Vorrang der Erneuerbaren Energien fest

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben. In einem am Dienstag (13. März 2001) verkündeten Urteil stellte der EuGH fest, daß das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied, daß die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die Einspeisung erneuerbarer Energien zahlen müssen, keine staatliche Subvention darstellen, denn die Förderung von Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse werde nicht aus Haushaltsmitteln bestritten. Das Urteil schafft jedoch darüber hinaus Sicherheit: Das Gesetz verstoße außerdem nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene, urteilten die europäischen Richter. Der Umweltschutz gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU.

Die für die Nutzung der Erneuerbaren Energien schon positive Empfehlung des EuGH-Generalanwalts Francis Jacobs vom Oktober vergangenen Jahres ist mit diesem Urteil bestätigt und sogar übertroffen worden. Jacobs hatte erklärt, das Gesetz verstoße nicht gegen die EU-Beihilferegeln, möglicherweise aber gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union. Es könne den Handel mit Strom zwischen den EU-Ländern beeinträchtigen. Diesen Punkt sahen die EuGH-Richter nun mit Blick auf das vorrangige Ziel des Umweltschutzes völlig anders.

Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist der Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben. Das macht den Weg frei für Regelungen in der gesamten EU nach dem Vorbild des deutschen EEG. Das Urteil ist ein Signal zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa.

Ökologische Anlagen sind ein fester Bestandteil unseres Angebotes, seit sich die Gesetzeslage durch das EEG stabilisiert hat. Wir bauen derzeit an unserer Home- Page herum und werden demnächst auch das Thema Windkraft ausführlich behandeln, wie Sie es aus anderen Bereichen gewohnt sind.

 

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