Innovative Konzepte bei Schiffsbeteiligungen
erschließen neue Anlegergruppen
Die stille Beteiligung mit Wandlungsrecht
an einer Schiffsbeteiligung
In den vergangenen Jahren galt die Schiffsbeteiligung
als Sinnbild des "Steuersparens". Durch den gnadenlosen
Feldzug, mit dem die derzeitige Bundesregierung bereits unter Finanzminister
Lafontaine den Kampf gegen die sogenannten Steuerschlupflöcher
aufnahm, waren die Emissionshäuser gezwungen innovativere Wege
zu gehen, damit die Schiffsbeteiligung für den Anleger interessant
blieb. Nicht zuletzt die beiden Nebenkostenerlasse aus 2001 und
2002 haben dazu geführt, dass Ende des Jahres 2002 ein interessantes
Konzept für verschiedene Anlegergruppen entwickelt wurde. Den
Sachzwängen folgend hat der Markt eine Anlageform geschaffen,
die nicht nur für den "Steuersparer" interessant
ist, sondern die für den Kapitalanleger ohne steuerliche Interessen
gleichermaßen von Interesse ist. Eine weitere Zielgruppe wird
durch diese Anlageform ebenfalls angesprochen, nämlich Investoren,
die daran interessiert sind erbschaft- und/oder schenkungsteuerliche
Gestaltungen zu treffen.
Was unterscheidet die herkömmliche
Beteiligung von der stillen Beteiligung an einem Schiff ?
Bei der herkömmlichen Beteiligung an einem
Schiff, beteiligt sich der Anleger als Kommanditist an der Gesellschaft
und nimmt mit seiner Beteiligungsquote an den Ergebnissen der Gesellschaft
teil. Dies sind in der Anfangsphase steuerlich wirksame Verluste,
die als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfaßt
werden. Im Verlauf der weiteren Beteiligungsdauer werden die Ergebnisse
der Gesellschaft positiv und der Gesellschafter erhält Gewinne
zugewiesen, die durch die Vergünstigung der Tonnagesteuer nahezu
steuerfrei sind.
Bei der stillen Beteiligung an einer Schiffsbeteiligung
erhält der Kapitalanleger eine hohe bevorrechtigte Verzinsung
von z.B. 7 % bis 9 % p.a. seiner Kapitaleinlage. Die Zinsen sind
beim Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen, mit sämtlichen
daraus resultierenden Folgen wie z.B. Abzug der Kapitalertragsteuer
etc. Der Zinsanspruch kann im Schiffsregister im Rang nach den Schiffshypotheken
und vor den Rechten der direkt als Kommanditisten beteiligten Anleger
abgesichert werden. Der Gesellschafter einer stillen Beteiligung
an einem Schiff ist also bevorrechtigt abgesichert, aber er kommt
nicht in den Genuss von anfänglichen steuerlichen Verlustzuweisungen.
Der Anspruch auf Verzinsung der Kapitaleinlage bleibt auch dann
erhalten, wenn z.B. in wirtschaftlich schwächeren Jahren eine
nur verminderte oder gar keine Ausschüttung möglich ist.
Der Anspruch kann dann später ggfs. aus Veräußerungserlösen
des Schiffes am Ende der Laufzeit der Beteiligung befriedigt werden.
Worin liegt der Reiz der stillen Beteiligung mit Wandlungsrecht?
Der Reiz dieser neuen Beteiligungsform liegt
in dem Wandlungsrecht der stillen Beteiligung in Kommanditkapital.
Der Anleger hat die Möglichkeit, seine stille Beteiligung,
die vom Tage der Einzahlung an verzinst wird, in eine Kommanditbeteiligung
zu wandeln. Diese Umwandlung geschieht zeitlich in dem Jahr, in
dem die Schiffsgesellschaft zur Tonnagesteuer optiert. Der Vorteil
liegt darin, dass der Anleger nach Ausübung des Wandlungsrechtes
von den Vorteilen der Tonnagesteuer profitiert, ohne von der Versteuerung
des Übergangsgewinns betroffen zu sein. Mit dieser Problematik
müssen sich diejenigen Kommanditisten rumschlagen, die bereits
Gründungskommanditisten waren, um die steuerlichen Verlustzuweisungen
zu erhalten. Der besondere Reiz liegt darin, daß die Einlage
des Anlegers, egal ob als stille Beteilgung oder als umgewandelte
Kommanditeinlage, immer bevorrechtigt ist vor den normalen Kommanditeinlagen.
Dies ist aber sicherlich abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung
des Initiators.
Welche Vor- und Nachteile beinhaltet
die stille Beteiligung ?
Die stille Beteiligung ist insbesondere für
diejenigen Anleger von Vorteil, die auf steuerliche Verluste nicht
angewiesen sind. Diese Anlageform richtet sich mehr an Anleger,
deren Jahreseinkommen nicht so hoch bemessen ist, dass sich eine
"Verlustbeteiligung" lohnt. Vielmehr sind diejenigen Anleger
angesprochen, denen die Renditen von Schatzbriefen und Geldmarktfonds
zu niedrig sind und die Ihr hart erarbeitetes Geld vernünftig
anlegen wollen. Hier bietet die stille Beteiligung mit Wandlungsrecht
eine unvergleichliche Alternative, weil die nahezu steuerfreien
Renditen aus der Tonnagesteuer fast unschlagbar sind am Kapitalmarkt.
Voraussetzung ist aber immer das Risikobewußtsein des Anlegers.
Die Mischform aus normaler Schiffsbeteiligung
und stiller Beteiligung bietet den Kommanditisten die Möglichkeit,
höhere Verlustzuweisungen zu erhalten, dies trotz Nebenkostenerlaß
etc. Denn es teilen sich weniger Kommanditisten die zugewiesenen
Verluste, mit der Folge, dass die Verlustzuweisung an den einzelnen
Kommanditisten höher ausfällt. Ein wechselseitiger Synergieeffekt.
Das Verhältnis von Kommanditisten zu still Beteiligten liegt
bei 70 : 30 zugunsten der Kommanditisten.
In der prospektierten Laufzeit des Fonds genießt
der still Beteiligte sämtliche Privilegien, die auch prospektiert
sind. Aber nach Ablauf der prospektierten Zeit wird der stille Gesellschafter
zum "Spielball" der Ursprungskommanditisten. Waren sie
in der prospektierten Laufzeit in ihren Rechten beschnitten, können
sie am Ende der prospektierten Laufzeit mit ihren Stimmrechten dafür
sorgen,
dass die Laufzeit deutlich länger sein kann als prospektiert.
Warum? Weil die Bevorrechtigung der stillen Gesellschafter dafür
sorgen kann, dass die Altkommanditisten nach Ablauf der prospektierten
Zeitspanne schlechter da stehen als die bevorrechtigten stillen
Gesellschafter. In diesem Fall wird das Interesse der Altkommanditisten
darin liegen, das Schiff so lange wie irgendmöglich zu fahren,
damit auch sie auf Ihre Kosten kommen.
Fazit:
Sicherlich ist die Idee der stillen Beteiligung ein weiterer Meilenstein
in der Entwicklung der relativ risikoarmen Schiffsbeteiligung, aber
sehr viel wird von den Einzelgestaltungen der einzelnen Emissionshäuser
abhängen, in welche Richtung sich dieses Marktsegment weiter
entwickelt. Eines steht fest, der Schiffsmarkt und insbesonderer
der Containerschiffsmarkt wird eine große Wachstumsdynamik
entwickeln, die die Schiffsbeteiligung zur attraktivsten Anlageform
uberhaupt machen. Das Konstrukt der stillen Beteiligung an Schiffen
in der vorliegenden Form ist noch sehr neu, es wäre begrüßenswert,
wenn daraus eine vernünftige Anlagealternative wird.
Auf Aspekte in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehen
wir in der nächsten NEWS ein.
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