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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Weiche Version des § 2 a EStG geplant !

Proteste der Reedereien und der Lufthansa zeigen Erfolg

Die Anbieter von Beteiligungen an Schiffs- und Flugzeugfonds, wie auch die Anleger, die sich an solchen Fondsgesellschaften beteiligt haben, können aufatmen. Die Neufassung des § 2 a EStG wird die Bundesregierung zwar nicht gänzlich aus dem Steuerbereinigungsgesetz streichen, im entscheidenden Punkt soll der Paragraph aber neu formuliert und präzisiert werden. Zudem könnten weitere Punkte des Steuerbereinigungsgesetzes überdacht werden.

Die missverständliche Formulierung, dass negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen und Luftfahrzeugen nur dann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können, sofern diese Verkehrsmittel ausschließlich oder fast ausschließlich im Inland verwendet werden, wird im neuen Entwurf gestrichen. Am 20./21. Oktober will das BUNDESFINANZMINISTERIUM den Ausschussmitgliedern den neuen Wortlaut vorschlagen. Bei der Anhörung am Mittwoch vergangener Woche hatten sich vor allem die deutschen Reeder und die DEUTSCHE LUFTHANSA gegen diese Formulierung gewehrt und die SPD damit offenbar zur Vernunft gebracht.

Ob dagegen der ebenfalls umstrittene § 2 b EStG, mit dem die Regierung dem horizontalen Verlustausgleich einen Riegel vorschieben will, einen neuen Schliff bekommt oder gar gänzlich gestrichen wird, darüber gehen die Meinungen im Ausschuss weit auseinander. Während die SPD keinen Handlungsbedarf sieht, erwartet die PDS-Fraktion eine Änderung. Auch bei den Abschreibungstabellen könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Wie von der FDP zu hören ist, dürften sich die Sachbearbeiter im Bundesfinanzministerium diese nochmals vornehmen.

 

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