Weiche Version des § 2 a EStG geplant
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Proteste der Reedereien und der
Lufthansa zeigen Erfolg
Die Anbieter von Beteiligungen an Schiffs- und
Flugzeugfonds, wie auch die Anleger, die sich an solchen Fondsgesellschaften
beteiligt haben, können aufatmen. Die Neufassung des §
2 a EStG wird die Bundesregierung zwar nicht gänzlich aus dem
Steuerbereinigungsgesetz streichen, im entscheidenden Punkt soll
der Paragraph aber neu formuliert und präzisiert werden. Zudem
könnten weitere Punkte des Steuerbereinigungsgesetzes überdacht
werden.
Die missverständliche Formulierung, dass
negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von
Schiffen und Luftfahrzeugen nur dann mit anderen positiven Einkünften
verrechnet werden können, sofern diese Verkehrsmittel ausschließlich
oder fast ausschließlich im Inland verwendet werden, wird
im neuen Entwurf gestrichen. Am 20./21. Oktober will das BUNDESFINANZMINISTERIUM
den Ausschussmitgliedern den neuen Wortlaut vorschlagen. Bei der
Anhörung am Mittwoch vergangener Woche hatten sich vor allem
die deutschen Reeder und die DEUTSCHE LUFTHANSA gegen diese Formulierung
gewehrt und die SPD damit offenbar zur Vernunft gebracht.
Ob dagegen der ebenfalls umstrittene § 2
b EStG, mit dem die Regierung dem horizontalen Verlustausgleich
einen Riegel vorschieben will, einen neuen Schliff bekommt oder
gar gänzlich gestrichen wird, darüber gehen die Meinungen
im Ausschuss weit auseinander. Während die SPD keinen Handlungsbedarf
sieht, erwartet die PDS-Fraktion eine Änderung. Auch bei den
Abschreibungstabellen könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen
sein. Wie von der FDP zu hören ist, dürften sich die Sachbearbeiter
im Bundesfinanzministerium diese nochmals vornehmen. |