Schiffsbeteiligungen - Mira GmbH & Co KG Schiffsbeteiligungen, Containerschiffe -News
-Angebote
-Newsletter
-Kontakt
-Impressum
-Wir über uns
-Anforderungsbogen

SchiffsbeteiligungenUS-ImmobilienfondsFlugzeugfonds

Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Tickende Zeitbomben bei bestehenden Pensionszusagen

Gute Gestaltung vermeidet Fehler bei Neuabschlüssen
und kann hilfreich sein bei bestehenden Vertragswerken!

Schon immer galt die Pensionszusage als das probateste Mittel bei der betrieblichen Alterversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Daran wird sich sicherlich auch in Zukunft nicht viel ändern, da die Pensionszusage immer noch die effektivste Art der Gesellschafter-Geschäfts-Führer-Versorgung ist. Aber nur eine gut ausgestaltete Pensionszusage ist wirklich interessant. In der Vergangenheit wurden häufig Lebensversicherungen ( so genannte Rückdeckungsversicherungen ) als "Allheilmittel" durch die GmbH ( Trägerunternehmen der Pensionszusage ) abgeschlossen, die die "Chefrente" eines Tages sicher stellen sollten! Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt aber deutlich, daß diese Zusagen oft zum scheitern verurteilt sind.

Bestehende Zusagen sind Irrgärten deren Ziel nie erreicht wird!

Das Problem der bestehenden Pensionszusagen liegt in der Berechnung der Zusagen nach den sog. Heubeck´schen Tabellen. Diese versicherungsmathematischen Tabellen, mit denen der Barwert (das benötigte Kapital) einer Pensionszusage errechnet wird basieren auf Sterbetabellen aus 1998, so dass das errechnete Kapital nicht mehr bis zum aktuellen tatsächlichen Lebensendalter ausreicht und sich ein zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen auftut. Allerdings würde aber auch eine aktuelle Sterbetabelle dieses Problem nicht lösen, da diese nur die statistische Lebenserwartung der momentan verstorbenen erfassen können. Geht man von einer weiter steigenden Lebenserwartung aus, wird dieses Problem auch in Zukunft bestehen, da z.B. die Lebenserwartung eines heute 40- jährigen erst in vielleicht 50-60 Jahren festgestellt werden kann. Bei einer Pensionszusage sollte dies aber schon heute durch die Wahl einer höheren Kapitalansammlung berücksichtigt werden, um später gravierende Probleme zu vermeiden.


Ein weiteres Problem ergibt sich dadurch, dass bei der Kalkulation dieser Tabellen ein Rechnungszins von 6% netto p.a. verwendet werden muss (§ 6a), der weit an den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt von ca. 3-4% brutto vorbeigeht. Dies ist allerdings nur eines der Probleme. Das Hauptproblem liegt darin, dass viele Versicherer in der Vergangenheit versucht haben die Ablaufleistung ihrer Policen so zu bemessen, dass dieser Heubeckbarwert erreicht wird. Da sie dabei aber mit Renditen von 6-7% p.a. kalkuliert haben, stehen inzwischen viele Mittelständler vor extremen finanziellen Problemen, da diese Vorhersagen bei weitem nicht eingetreten sind und somit gravierende Deckungslücken bei bestehenden Pensionszusagen verursacht wurden.

Das "Böse Erwachen" kommt natürlich erst, wenn der Pensionsberechtigte und das Trägerunternehmen feststellen müssen, daß die Rückdeckung nicht ausreichend ist, um die Leistungen an den Berechtigten zu erbringen. Dies wird erst deutlich, wenn der Gesellschafter sein Unternehmen aus Altersgründen veräußern möchte. Da ein Käufer des Unternehmens die Pensionszusage nahezu immer aus dem Unternehmen entfernt haben möchte, bleibt dem ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführer sehr oft nur die Möglichkeit, seinen Pensionsanspruch abzufinden. In diesem Moment tritt das Problem offen zu Tage!

Die tickenden Zeitbomben liegen überall!


Viele Versicherer mussten in den letzten Jahren ihre Ablaufprognosen deutlich senken. Dies führt bei vielen Pensionszusagen dazu, dass sie plötzlich ca. 30% - 40% Unterdeckung zum Heubeck-Barwert aufweisen. Greift man den Fall des ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführers von oben auf ergeben sich folgende Probleme!

Die Tatsache, dass der Geschäftsführer bei Unternehmensverkauf seine Pensionszusage meist abfinden muss in Kombination mit einem Urteil des BFH aus 1998, in welchem entschieden wird, dass der Geschäftsführer (bei Werthaltigkeit der Zusage) nicht das Kapital, welches er erhält versteuern muss sondern den sogenannten Wiederbeschaffungswert (theoretischer Beitrag in z.B. eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag) führen zu extremen Problemen.
Dies kann im Extremfall dazu führen, dass das Trägerunternehmen nur soviel Liquidität zur Verfügung stellen kann, dass der Pensionsberechtigte aus den Rückflussbeträgen gerade die Steuerzahlungen auf den durch den BFH festgelegten "fiktiven Zufluss leisten" kann. An eine Altersversorgung, wie ursprünglich angedacht, ist in einem solchen Fall mangels Liquidität gar nicht mehr zu denken!


Pensionszusage richtig machen, aber wie?

Die Pensionszusage beinhaltet üblicherweise die Altersversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung sowie eine Invaliditätsrente. Für diese Verpflichtung muß das Trägerunternehmen sofort eine handels- und steuerrechtlich gewinnmindernde Rückstellung bilden. Diese Rückstellung baut sich in der Folgezeit kontinuierlich auf. Zum Zeitpunkt des Eintritts in die Pension sollte der Wert die Höhe des Barwertes der zukünftigen Pensionsleistungen erreichen.

Nach den Heubeck´schen Tabellen müssen (dürfen) in dem Zeitraum von der Pensionszusage bis zum Pensionsbeginn pro 1000,-- EURO zugesagter monatlicher Pension ca. 140.000,-- EURO als Aufwand steuermindernd in dem Trägerunternehmen zurückgestellt werden. Der zur Erfüllung dieser Pensionszusage benötigte Kapitalbedarf liegt aber inzwischen bei ca. 200.000.- EURO. Die aus den Rückstellungen resultierende Steuerersparnis aus Körperschaft- und Gewerbesteuer von ca. 50.000,-- bis 60.000,-- EURO kann, vernünftig angelegt, dazu beitragen, die Rückdeckung für die zugesagten Pensionsleistungen wirklich zu erbringen.
Innovative Produkte zur Rückdeckung weisen den Weg aus diesem Mangel!

Wer heute eine Pensionszusage auf die Auswahl innovativer Produkte stützt, wird später bei der Leistung der Pensionszusage keine böse Überraschung erleben. Allein die Rückflüsse aus einem innovativen Produkt, in das sinnvoll und mit Überlegung investiert wurde, kann zu einem Vervielfältiger werden, der nicht einmal ansatzweise die Gedanken an eine Unterdeckung aufkommen lassen. Sicherlich sind wir als MIRA nicht der Experte im Bereich der BAV.

Aber wir haben einen Kooperationspartner gewonnen, der in diesem Bereich seines Gleichen sucht, die SFBA AG in Berlin. Hinter diesem Kürzel steht die "Servicegesellschaft für betriebliche Altersversorgung". Einer der führenden Berater hinter dieser Gesellschaft, Herr Ralf Henn, hat in Zusammenarbeit mir dem vorsitzenden Finanzrichter (FG Berlin), Herrn Hans-Joachim Beck, ein Buch geschrieben, mit dem richtungsweisenden Titel: "Pensionszusage richtig gemacht". In diesem Nachschlagewerk beweisen sowohl Henn als auch Beck ihre Kompetenz im Thema. Wir sind dazu gestoßen, weil wir im Bereich Schiffsbeteiligungen Empfehlungen für zukünftige Gestaltungen oder Reparaturen verunglückter Zusagen geben wollen, immer unter Hinweis auf unsere Leistungsbilanz in diesem Bereich.


Was können wir Ihnen bieten?

Wir werden Ihre Anfragen umgehend bearbeiten und zunächst einmal prüfen, wie wir Ihnen helfen können!


Dazu machen wir Ihnen folgendes Angebot:

Sie wollen Ihre bestehende Pensionszusage überprüfen lassen und erwarten geeignete Verbesserungsvorschläge?
Da die Beratung und Überprüfung bei bestehenden Pensionszusagen sehr zeitaufwendig und anspruchsvoll ist, können Sie diese Leistung nur durch einen kostenpflichtigen Beratervertrag mit der MIRA in Anspruch nehmen. Hier bestehen aber eventuell Verrechnungsmöglichkeiten.

Für den Fall, dass es zu einer Neugestaltung oder Veränderung der bestehenden Rückdeckung durch uns oder unseren Kooperationspartner kommt, ist die Beratung für Sie natürlich verrechenbar!
Sollte aber nur die Beratung durch uns und unseren Partner gefragt sein, haben Sie sicherlich Verständnis, wenn Ihnen dieser Beratungsaufwand in Rechnung gestellt wird. Preise und Stundensätze werden wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.

Sie möchten eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Betrieb installieren!

In diesem Fall werden wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der SFBA AG einen Vorschlag erarbeiten, der sämtliche Innovationen beinhaltet. Diese Beratung ist sehr zeitaufwendig und muß deswegen von Ihnen entgolten werden. Darüber schließen Sie mit uns bzw. unserem Partner einen Vertrag, der das Beratungsverhältnis regelt!

Für den Fall, dass es zu einem Vertragsabschluß mit Ihnen kommen sollte, ist die Beratung für Sie natürlich verrechenbar!
Sollte aber nur die Beratung durch uns und unseren Partner gefragt sein, haben Sie sicherlich Verständnis, wenn Ihnen dieser Beratungsaufwand in Rechnung gestellt wird. Preise und Stundensätze werden wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.

Unsere Stärke ist die Analysearbeit für die Auswahl der richtigen Rückdeckungsmöglichkeiten!

Wir möchten dazu auf die geprüfte Leistungsbilanz der MIRA hinweisen!

 

Informationen finden Sie hier!

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

Tragen Sie sich bitte in unsere Mailingliste ein, damit wir Sie stets über die aktuellsten Entwicklungen und wichtigsten Informationen auf dem Laufenden halten können!


[Zurück]

[Nach oben]

[News-Index]

[Startseite]
 
Alle hier veröffentlichten Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Autors, weder im Ganzen noch in Teilen in andern Publikationen verwendet werden. © Mira Anlagen GmbH & Co KG

 

 

 

Archivierte Meldungen:

Sämtliche Angebote, für die Sie im Archiv noch Prospekte finden, sind ausplatziert! Aktuelle Angebote, in der gesetzlich gültigen Version, finden Sie ausschließlich auf unserer Startseite!

[03.02.2008

MS "CAPE DARBY"ein Multi-Purpose-Schiff aus 2001 übertrifft alle Erwartungen!


[16.12.2005

Trefferquote 94,37% ein gutes Gefühl, oder ?!


[16.11.2000

MS 'BUXCLIFF' das Schiff mit dem goldenen Kiel!?


[27.10.2009

GEBAB Ocean Shipping II, der Krise zum Trotz !


[20.04.2001

Der Container - the never ending Story !