Beschneidung der Verlustverrechnung verfassungswidrig!
Die Beschneidung der Verlustverrechnung verstößt
gegen den Gleichheitsgrund- satz. Einen deutlichen Warnschuß
erhielten soeben die rot-grünen Pläne, die steuerliche
Anerkennung von Verlusten drastisch zu beschneiden. Das Bundesverfassungsgericht
stufte eine bereits bestehende Einschränkung
als nichtig ein. Das gesetzliche Verbot, Verluste aus der gelegentlichen
Vermietung beweglicher Sachen ( Segelyachten, Wohnmobile ) mit positiven
anderen Einkünften zu verrechnen oder auf künftige Jahre
zu übertragen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Betroffene Steuerzahler, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig
sind, sollten daher Einspruch einlegen ( 2 BvR 1818/91 ).
Der Karlsruher Richterspruch zur Steuerentlastung
der Familie hat die rot-grüne Regierung schon in arge Bedrängnis
gebracht, wie sich dieses Urteil zur Verlust- verrechnung auswirken
wird, bleibt abzuwarten. Es ist auf jeden Fall ein deutliches Signal
in Bezug auf die Steuerreformpläne hinsichtlich der Verlustverrechnungs-
möglichkeiten. Sollten die Pläne der rot-grünen Regierung
umgesetzt werden, wonach eine Begrenzung der Verlustverrechnung
aus "passiven" Einkünften eingeführt werden
soll, dann sind mit diesem Verfassungsgerichtsurteil die Weichen
für weitere Verfassungsbeschwerden gestellt. |