Finanzminister oder Don Quichotte ?
Negative Einkünfte auf Grund von Beteiligungen
an Gesellschaften oder Gemein-
schaften oder ähnlichen Modellen dürfen nicht mit anderen
Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei dem erwerb oder der
Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen
Vorteils im Vordergrund steht. Sie dürfen auch nicht nach §
10 d EStG abgezogen werden. die Erzielung eines steuerlichen Vorteils
steht insbesondere dann im Vordergrund, wenn nach dem Betriebskonzept
der Gesellschaft oder Gemeinschaft oder des ähnlichen Modells
die Rendite auf das einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als
das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt......
Dies ist in Teilen der Wortlaut des § 2 b
EStG in der Fassung des Entwurfes des Steuerentlastungsgesetzes
1999 / 2000 / 2002 !
Datum 23.02.1999 Uhrzeit 18:00 Uhr.
Dies ist der neueste Schildbürgerstreich
aus dem Finanzministerium. Die rot- grüne Regierung setzt dem
Dilettantismus, den sie in einigen anderen Überlegungen und
Entscheidungen an den Tag legte, die bislang absolute Krone auf.
War man noch vor einigen Tagen in dem Glauben, daß das Klassenziel
vielleicht erreicht sei und ein gewisses Maß an Vernunft bei
der Regierung einzieht, in dem sie erkennt, daß mit den geplanten
Maßnahmen kein Geld in die Kasse kommt, so tritt jetzt absolute
Fassungslosigkeit an dessen Stelle.
In dem Bestreben der steuerorientierten Kapitalanlageszene
den Krieg zu erklären, bahnt sich der steuerliche Supergau
an. Besessen vom Umverteilungs- wahn und der Schließung von
Steuerschlupflöchern entstehen durch die permanente Änderung
des Steuerentlastungsgesetzes 1999 / 2000 / 2002 immer neue Auswüchse,
die diesem Land einen erheblichen Schaden zufügen
werden.
Dessen ungeachtet zieht der Bundesminister der
Finanzen gegen eine Branche zu Felde, die mit ihren Investitionen
von mehr als 50 Mrd.DM im Jahr 1998 einen beachtlichen Anteil am
Wirtschaftswachstum beiträgt.
Der Vergleich mit Don Quichotte drängt sich
unweigerlich auf!
Die geplante Abschaffung des horizontalen Verlustausgleichs
trifft nicht nur die Anbieter der Fondskonstruktionen aller Art
bis tief ins Mark, sondern auch der professionelle Mietwohnungsbau
ist davon betroffen, weil der sich ohne Steuervorteil auch nicht
rechnet. Existenzgründer sind mit Ihren Anlaufverlusten ebenfalls
betroffen, Stichwort "Standort Deutschland".
Immerhin wird das Steueraufkommen durch die Streichung
des Verlustausgleiches die ungeheure Summe von ca.2,5 Mrd.DM ausmachen.
Aber durch den Wegfall der Investitionstätigkeit
mit einem Volumen von über 50 Mrd.DM sind die Steuereinbußen,
wie z.B. im Bereich der Umsatzsteuer etc., kaum noch berechenbar.
Wenn nur 30 Prozent dieser Investitionsbeträge mit Umsatzsteuer
belegt sind, entspricht das Minderaufkommen an Umsatzsteuer bereits
dem steuerlichen Effekt aus der geplanten Änderung. Die Gefahr
des Verlustes von Tausenden von Arbeitsplätzen ist in Ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung gar nicht mehr darstellbar. Allein im
Schiffbau wären rund 6000 Arbeitsplätze betroffen, ohne
die Auswirkungen in der Zulieferindustrie.
Der Bundesfinanzminister sollte seinen Kampf gegen die Windmühlen
beenden und den Realitäten ins Auge sehen. Der Feldzug gegen
die Steuersparbranche hat dazu geführt, volkswirtschaftliche
Gesamtzusammenhänge zu ignorieren. Der Handlungsnotstand, dieses
Gesetz noch zu verabschieden, bevor sich die Mehrheitsverhältnisse
im Bundesrat ändern, hat einen Gesetzesentwurf geschaffen,
der nicht zu Ende gedacht worden ist.
Apropos Windmühlen :
Einen positiven Aspekt hat das geplante Vorhaben
des Ministers doch! Dem Bauwahn der steuerlich geförderten
und überteuerten "Windenergiemühlen", die inzwischen
jede gut einsehbare Stelle der Republik verschandeln, wird dadurch
ebenfalls ein Ende bereitet. |