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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Finanzminister oder Don Quichotte ?

Negative Einkünfte auf Grund von Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemein-
schaften oder ähnlichen Modellen dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei dem erwerb oder der Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen werden. die Erzielung eines steuerlichen Vorteils steht insbesondere dann im Vordergrund, wenn nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft oder Gemeinschaft oder des ähnlichen Modells die Rendite auf das einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt......

Dies ist in Teilen der Wortlaut des § 2 b EStG in der Fassung des Entwurfes des Steuerentlastungsgesetzes 1999 / 2000 / 2002 !

Datum 23.02.1999 Uhrzeit 18:00 Uhr.

Dies ist der neueste Schildbürgerstreich aus dem Finanzministerium. Die rot- grüne Regierung setzt dem Dilettantismus, den sie in einigen anderen Überlegungen und Entscheidungen an den Tag legte, die bislang absolute Krone auf. War man noch vor einigen Tagen in dem Glauben, daß das Klassenziel vielleicht erreicht sei und ein gewisses Maß an Vernunft bei der Regierung einzieht, in dem sie erkennt, daß mit den geplanten Maßnahmen kein Geld in die Kasse kommt, so tritt jetzt absolute Fassungslosigkeit an dessen Stelle.

In dem Bestreben der steuerorientierten Kapitalanlageszene den Krieg zu erklären, bahnt sich der steuerliche Supergau an. Besessen vom Umverteilungs- wahn und der Schließung von Steuerschlupflöchern entstehen durch die permanente Änderung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 / 2000 / 2002 immer neue Auswüchse, die diesem Land einen erheblichen Schaden zufügen
werden.

Dessen ungeachtet zieht der Bundesminister der Finanzen gegen eine Branche zu Felde, die mit ihren Investitionen von mehr als 50 Mrd.DM im Jahr 1998 einen beachtlichen Anteil am Wirtschaftswachstum beiträgt.

Der Vergleich mit Don Quichotte drängt sich unweigerlich auf!

Die geplante Abschaffung des horizontalen Verlustausgleichs trifft nicht nur die Anbieter der Fondskonstruktionen aller Art bis tief ins Mark, sondern auch der professionelle Mietwohnungsbau ist davon betroffen, weil der sich ohne Steuervorteil auch nicht rechnet. Existenzgründer sind mit Ihren Anlaufverlusten ebenfalls betroffen, Stichwort "Standort Deutschland".

Immerhin wird das Steueraufkommen durch die Streichung des Verlustausgleiches die ungeheure Summe von ca.2,5 Mrd.DM ausmachen.

Aber durch den Wegfall der Investitionstätigkeit mit einem Volumen von über 50 Mrd.DM sind die Steuereinbußen, wie z.B. im Bereich der Umsatzsteuer etc., kaum noch berechenbar. Wenn nur 30 Prozent dieser Investitionsbeträge mit Umsatzsteuer belegt sind, entspricht das Minderaufkommen an Umsatzsteuer bereits dem steuerlichen Effekt aus der geplanten Änderung. Die Gefahr des Verlustes von Tausenden von Arbeitsplätzen ist in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung gar nicht mehr darstellbar. Allein im Schiffbau wären rund 6000 Arbeitsplätze betroffen, ohne die Auswirkungen in der Zulieferindustrie.

Der Bundesfinanzminister sollte seinen Kampf gegen die Windmühlen beenden und den Realitäten ins Auge sehen. Der Feldzug gegen die Steuersparbranche hat dazu geführt, volkswirtschaftliche Gesamtzusammenhänge zu ignorieren. Der Handlungsnotstand, dieses Gesetz noch zu verabschieden, bevor sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ändern, hat einen Gesetzesentwurf geschaffen, der nicht zu Ende gedacht worden ist.

Apropos Windmühlen :
Einen positiven Aspekt hat das geplante Vorhaben des Ministers doch! Dem Bauwahn der steuerlich geförderten und überteuerten "Windenergiemühlen", die inzwischen jede gut einsehbare Stelle der Republik verschandeln, wird dadurch ebenfalls ein Ende bereitet.

 

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