Abschaffung des halben Steuersatzes für
1999 und 2000 verfassungswidrig ?
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit
Beschluss vom 06.02.2002 (2 V 4833/01 A (E)) in einem Aussetzungsverfahren
entschieden, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob die Abschaffung
des halben Steuersatzes für 1999 und 2000 verfassungsgemäß
ist.
Im konkreten Fall ging es um einen Veräußerungsgewinn
gemäß § 16 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Richter des FG meinten, dass die Ungleichbehandlung
der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in verschiedenen
Veranlagungszeiträumen gegen das Willkürverbot des Art.
3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoße.
Dazu ist zweierlei anzumerken:
- Betroffen von der Entscheidung sind nicht nur Veräußerungsgewinne,
sondern beispielsweise auch Abfindungszahlungen an ausscheidende
Arbeitnehmer sowie Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter.
- Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass der Rechtsstreit (im späteren Hauptsacheverfahren)
dem Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung vorgelegt
werden wird. Vergleichbare Fälle der Praxis sollten daher
auf jeden Fall bis zu einer endgültigen Entscheidung durch
den Bundesfinanzhof oder sogar durch das Bundesverfassungsgericht
offen gehalten werden.
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