Ökologische Anlagen wirtschaftlich sicher!
Nachdem der Bundestag am 25.2.2000 das Gesetz
über erneuerbare Energien beschlossen hat und damit die wirtschaftliche
Sicherheit ökologischer Anlagen gesetzlich verankert ist, werden
wir hier demnächst auch solche Anlagen vorstellen. Voraussetzung
dazu ist natürlich die kritische Prüfung der Angebote,
mit dem abschließenden Urteil, dass die Angebote absolut empfehlenswert
sind.
Bundestag beschließt Gesetz über erneuerbare
Energien (aus : HAMBURGER ABENDBLATT vom 26.2.00)
Mehr Geld für Ökostrom
Der Bundestag hat am Freitag das neue Gesetz zur
Erhöhung der Strom- produktion aus erneuerbaren Energien wie
Sonne und Wind beschlossen. Von 550 Abgeordneten stimmten 328 der
Fraktionen von SPD, Grünen und PDS für die Novellierung
des Stromeinspeisungsgesetzes sowie 217 Abgeordnete der CDU/CSU
und FDP dagegen. Mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) werden
die Vergütungen für Ökostrom deutlich erhöht.
Das EEG, das Anfang April in Kraft tritt, ist
eine Fortentwicklung des seit 1991 geltenden Stromeinspeisungsgesetzes.
Dieses wird trotz mancher Klagen der Energiekonzerne parteiübergreifend
als Erfolg gesehen. Es schrieb damals fest, dass die örtlichen
Energieversorger bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent ihrer
Stromgesamtmenge Elektrizität aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft
zu einem Garantiepreis abnehmen mussten. Dieser Preis richtete sich
nach dem allgemeinen Strompreis und wurde immer wieder neu berechnet.
Sowohl die Mengenbegrenzung von fünf Prozent
als auch die flexible Gestaltung der Abnahmepreise werden mit der
Neufassung des Gesetzes abgeschafft. Stattdessen stehen nun feste
Vergütungssätze für Strom aus einzelnen Energiearten
im Gesetz. Vor allem für Strom aus Solaranlagen steigt der
Satz um ein Vielfaches von derzeit etwa 17 Pfennig auf 99 Pfennig
pro Kilowattstunde. Ab 2002 sinkt die Unterstützung für
Strom aus neuen Anlagen jährlich um fünf Prozent, weil
erwartet wird, dass die Technik effizienter wird.
Für die Windkraft, die unter dem alten Stromeinspeisungsgesetz
vor allem an der Küste einen enormen Boom erlebt hat, wird
die Förderung künftig nach Standort gestaffelt. Während
nach dem alten Gesetz derzeit einheitlich rund 16 Pfennig pro Kilowattstunde
aus Windrädern gezahlt wird, sollen Anlagen an der Küste
künftig nur noch 13,5 Pfennig bekommen. Im Binnenland erhalten
Erzeuger hingegen 17,4 Pfennig. Auch diese Sätze sollen ab
2002 für neue Anlagen sinken.
Strom aus Wasserkraft soll mit 13 bis 15 Pfennig
je Kilowattstunde bezahlt werden, je nach Größe der Anlage.
Erstmals werden auch Elektrizität aus Biomasse - je nach Anlagengröße
mit Sätzen von 17 bis 20 Pfennig - und aus Erdwärme -
mit 14 bis 17,5 Pfennig - gefördert.
Bis zum Jahr 2010 soll der Anteil von Strom aus
Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft an der Gesamtenergie-Erzeugung
auf zehn Prozent steigen, was einer Verdoppelung gegenüber
1998 entspräche. Die Branche strebt mittelfristig eine Verdoppelung
der Zahl der Arbeitsplätze auf 80 000 an. Der Bundesverband
Erneuerbare Energie sprach in Berlin von Jahresumsätzen bis
zu acht Milliarden Mark.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis
90/Grüne) begrüßte die Annahme als "wichtigen
Schritt für den Aufbau einer zukunftsträchtigen Energieversorgung"
in Deutschland. Der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer, der als Solarexperte
auch Träger des Alternativen Nobelpreises ist, betonte, mit
dem Gesetz setze die Koalition "ein weltweites Signal für
die Förderung der erneuerbaren Energien". |