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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Ökologische Anlagen wirtschaftlich sicher!

Nachdem der Bundestag am 25.2.2000 das Gesetz über erneuerbare Energien beschlossen hat und damit die wirtschaftliche Sicherheit ökologischer Anlagen gesetzlich verankert ist, werden wir hier demnächst auch solche Anlagen vorstellen. Voraussetzung dazu ist natürlich die kritische Prüfung der Angebote, mit dem abschließenden Urteil, dass die Angebote absolut empfehlenswert sind.

Bundestag beschließt Gesetz über erneuerbare Energien (aus : HAMBURGER ABENDBLATT vom 26.2.00)

Mehr Geld für Ökostrom

Der Bundestag hat am Freitag das neue Gesetz zur Erhöhung der Strom- produktion aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind beschlossen. Von 550 Abgeordneten stimmten 328 der Fraktionen von SPD, Grünen und PDS für die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sowie 217 Abgeordnete der CDU/CSU und FDP dagegen. Mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) werden die Vergütungen für Ökostrom deutlich erhöht.

Das EEG, das Anfang April in Kraft tritt, ist eine Fortentwicklung des seit 1991 geltenden Stromeinspeisungsgesetzes. Dieses wird trotz mancher Klagen der Energiekonzerne parteiübergreifend als Erfolg gesehen. Es schrieb damals fest, dass die örtlichen Energieversorger bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent ihrer Stromgesamtmenge Elektrizität aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft zu einem Garantiepreis abnehmen mussten. Dieser Preis richtete sich nach dem allgemeinen Strompreis und wurde immer wieder neu berechnet.

Sowohl die Mengenbegrenzung von fünf Prozent als auch die flexible Gestaltung der Abnahmepreise werden mit der Neufassung des Gesetzes abgeschafft. Stattdessen stehen nun feste Vergütungssätze für Strom aus einzelnen Energiearten im Gesetz. Vor allem für Strom aus Solaranlagen steigt der Satz um ein Vielfaches von derzeit etwa 17 Pfennig auf 99 Pfennig pro Kilowattstunde. Ab 2002 sinkt die Unterstützung für Strom aus neuen Anlagen jährlich um fünf Prozent, weil erwartet wird, dass die Technik effizienter wird.

Für die Windkraft, die unter dem alten Stromeinspeisungsgesetz vor allem an der Küste einen enormen Boom erlebt hat, wird die Förderung künftig nach Standort gestaffelt. Während nach dem alten Gesetz derzeit einheitlich rund 16 Pfennig pro Kilowattstunde aus Windrädern gezahlt wird, sollen Anlagen an der Küste künftig nur noch 13,5 Pfennig bekommen. Im Binnenland erhalten Erzeuger hingegen 17,4 Pfennig. Auch diese Sätze sollen ab 2002 für neue Anlagen sinken.

Strom aus Wasserkraft soll mit 13 bis 15 Pfennig je Kilowattstunde bezahlt werden, je nach Größe der Anlage. Erstmals werden auch Elektrizität aus Biomasse - je nach Anlagengröße mit Sätzen von 17 bis 20 Pfennig - und aus Erdwärme - mit 14 bis 17,5 Pfennig - gefördert.

Bis zum Jahr 2010 soll der Anteil von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft an der Gesamtenergie-Erzeugung auf zehn Prozent steigen, was einer Verdoppelung gegenüber 1998 entspräche. Die Branche strebt mittelfristig eine Verdoppelung der Zahl der Arbeitsplätze auf 80 000 an. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sprach in Berlin von Jahresumsätzen bis zu acht Milliarden Mark.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Grüne) begrüßte die Annahme als "wichtigen Schritt für den Aufbau einer zukunftsträchtigen Energieversorgung" in Deutschland. Der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer, der als Solarexperte auch Träger des Alternativen Nobelpreises ist, betonte, mit dem Gesetz setze die Koalition "ein weltweites Signal für die Förderung der erneuerbaren Energien".

 

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