Steuertip Nr.1/2001
Die Grenzen der Eigenheimzulage
Die Grundförderung
Förderberechtigte Personen erhalten bei Neubauten
jährlich maximal 5.000 DM / 2.556 EUR (5 Prozent der Bemessungsgrundlage),
bei Altbauten 2.500 DM / 1.278 EUR (2,5 Prozent der Bemessungsgrundlage)
- über einen Zeitraum von 8 Jahren. Wenn also Ihre Bau-, Ausbau-
bzw. Anschaffungskosten in der Praxis den Betrag von 100.000 DM
/ 51120 EURO überschreiten - dies dürfte in der Regel
der Fall sein - greift der Maximalbetrag der Förderung bereits.
Ausgezahlt wird die Bauzulage vom örtlichen
Finanzamt, und zwar jeweils am 15. März (mit Ausnahme des Jahres
der Antragstellung). Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal
in Anspruch genommen werden. Ehegatten könne die Eigenheimzulage
grundsätzlich für insgesamt zwei Objekte beanspruchen.
Frühere Steuervergünstigungen nach § 10e EStG und
§ 7b EStG werden angerechnet.
Die Kinderzulage
Zur Grundförderung kommt die Kinderzulage
von 1.500 DM / 767 EUR pro Kind und Jahr, die wie die Eigenheimzulage
ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden alle Kinder unter 18
Jahren, die zum Haushalt gehören. Zwischen 18 und 27 Jahren
kann für Kinder nur dann die Kinderzulage beantragt werden,
wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, ein soziales Jahr,
Wehrdienst oder Zivildienst leisten.
Die Einkommensgrenzen
Für die Eigenheimzulage gelten Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen
betragen für Alleinstehende 160.000 DM / 81.806 EUR und für
Ehegatten 320.000 DM / 163.614 EUR in zwei Jahren! Der Betrag erhöht
sich für jedes zum Haushalt zugehörige Kind um 60.000
DM / 30678 EUR. Für die Ermittlung des Einkommens wird der
Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich
der Einkünfte des Vorjahres herangezogen
Beispiel:
Für eine Familie mit 2 Kindern gilt seit 1.1.2000:
320.000 DM / 163.614 EUR zuzüglich 60.000 DM / 30.678 EUR
pro Kind, insgesamt also 440.000 DM / 224.970 EUR in einem Zweijahreszeitraum
Gesamtbetrag der Einkünfte in DM / EURO tabellarisch dargestellt:
Anzahl der Kinder
|
Anzahl
der Kinder
|
Max.
Gesamtbetrag in 2 Jahren
bei Verheirateten
|
Max.
Gesamtbetrag in 2 Jahren bei Singles
|
|
0
|
320.000
/ 163.614
|
160.000
/ 81.807
|
|
1
|
380.000
/ 194.292
|
220.000
/ 112.485
|
????
?
|
2
|
440.000
/ 224.970
|
280.000
/ 143.163
|
|
3
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500.000
/ 255.648
|
340.000
/ 173.841
|
Die Bundesregierung hat, diese Grenzen festgelegt,
damit Besserverdienende nicht mehr in den Genuß der Zulage
kommen. Wenn Sie diese Gesamtbeträge der Einkünfte als
Ehepaar überschreiten, dann erhalten Sie keine Förderung
mehr. Bei Singles ist es analog der halbe Betrag. Dieser Betrag
ist sehr schnell erreicht und die finanziellen Einbußen durch
den Verlust der Vergünstigung sind erheblich.
Was tun, wenn diese Grenze greifbar nahe
sind?
Dagegen können Sie sich durch geschicktes
Ausnutzen des steuerlichen Gestaltungspotenzials schützen.
Die Vergünstigungen der Eigenheimförderung lassen sich
wunderbar konservieren, wenn Sie die Höhe Ihres Gesamtbetrages
der Einkünfte entsprechend nachhaltig gestalten. Eine der wenigen
sinnvollen Möglichkeiten, die Sie dafür nutzen können,
ist die Beteiligung an einer gewerblichen Kapitalanlage mit hoher
Rentabilität und negativen steuerlichen Ergebnissen in der
Anfangsphase des Projektes.
Optimal sind hier Schiffsbeteiligungen mit negativen
Anfangsergebnissen und sehr hohen Ausschüttungen in der Folgezeit,
die durch die Tonnagebesteuerung weitestgehend steuerfrei sind.
Gute Schiffsbeteiligungen bieten in Hinblick auf die Eigenheimförderung,
eine optimale Planungssicherheit für die Bau - bzw. Anschaffungsphase
beim Erreichen der Grenzwerte des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Insbesondere bei Grenzfällen zu den oben dargestellten tabellarischen
Werten kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Werte
schon den Verlust eines Kreditbetrages von rd. 100.000 DM bedeuten,
weil dieser Betrag aus der hohen Eigenheimzulage bedient werden
kann.
Ein weiterer großer Vorteil über mehrere
Jahre liegt in den hohen Renditen, die, zusammen mit dem Betrag
der Eigenheimzulage selbst, bereits einen hohen Anteil am Kapitaldienst
leisten können. Sicherlich unterliegt der Chartermarkt wirtschaftlichen
Schwankungen und man sollte sich darüber im Klaren sein, daß
eine Schiffsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, mit
allen Risiken und Chancen. Aber insgesamt hat der Markt der letzten
Jahre gezeigt, daß die wirklich gut aufbereiteten Schiffsbeteiligungen
den Stürmen getrotzt haben.
Nützlich ist unser Berechnungsprogramm für
verschiedene Schiffsbeteiligungen, die wir derzeit empfehlen, weil
Sie damit in der Lage sind, Ihre individuellen Verhältnisse
zu berechnen.
Unsere derzeitigen Topangebote, die wir auch für
die hier dargestellte Problematik für absolut empfehlenswert
halten sind das MS "CAPE DARBY" von König & Cie.,
sowie das MS "CONTI GÖTEBORG" der Conti-Gruppe.
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